Mofa-Prüfbescheinigung  (keine Führerscheinklasse!)

Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor – auch ohne Tretkurbeln –, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt.
Besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen angebracht sein

Jede Fahrerlaubnis ersetzt die Prüfbescheinigung.


Erwerb:          direkt
Mindestalter: 15 Jahre
Einschluss:     keine

 

Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) und Fahrräder mit Hilfsmotor bis 45 km/h bbH, mit max. 50 cm³ Hubraum (Verbrennungsmotor) bzw.max 4 kW Nenndauerleistung (Elektromotor)

Dreirädrige Kleinkrafträder bzw. vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis 45 km/h bbH. Bei Fremdzündungsmotoren (z.B. Ottomotor) max. 50 cm³ Hubraum; bei anderen Verbrennungsmotoren (z.B. Dieselmotoren) max. 4 kW Nutzleistung; bei Elektromotoren max. 4 kW Nenndauerleistung. Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge nur bis 350 kg Leermasse (bei Elektrofahrzeugen ohne die Masse der Batterie)

Erwerb:          direkt
Mindestalter: 15 Jahre
Einschluss:     AM

 

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung, von nicht mehr als 11kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt und

dreirädrige Kleinkrafträder mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW

Erwerb:           direkt
Mindestalter: 16 Jahre
Einschluss:     AM

 

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt

Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 ist zum Erwerb nur eine praktische Prüfung erforderlich

Erwerb:           direkt
Mindestalter: 18 Jahre
Einschluss:     AM, A1

 

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer bbH von mehr als 45 km/h und

dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW  und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung über 15 kW

Erwerb:           direkt
Mindestalter: 24 Jahre für Krafträder bei Direkteinstieg
                        21 Jahre für dreirädrige Kfz mit mehr als 15 kW
                        20 Jahre für Krafträder bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2,

                        nur praktische Prüfung erforderlich
Einschluss:     AM, A1, A2

Erläuterungen / Abkürzungen:

zGM  =   zulässige Gesamtmasse
bbH  =   bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit

Kontakt

Mobility GmbH
Petersstrasse 63
47798 Krefeld

Tel: 02151 / 66767 Fax: 02151 / 67777 Email: info@mobilityfahrschulen.de

Öffnungszeiten

Zentrale : Mo, Di, Mi, Do, Fr
10.00 bis 19.00 Uhr
Sa 10.00 bis 12.00 Uhr

Filialen

St. Töniser Str.
St.Töniser 43-45
47803 Krefeld
Tel: 02151 - 4456482

Mo bis Do von 16 bis 19 Uhr
Uerdingen
Alte Krefelder Str.29
47829 Krefeld
Tel: 02151 - 481835

Mo, Di, Do und Fr von 16 bis 19 Uhr
Lank
Uerdinger Str. 30
40668 Meerbusch
Tel: 02150 - 6311

Mo bis Do von 16 bis 19 Uhr
Strümp ( Union GmbH )
Xantener Straße 60
40670 Meerbusch
Tel: 02159 - 670835

Di, Do und Fr von 16 bis 19 Uhr
LKW Stützpunkt/ Verkehrs Campus
Saalestrasse 22
47800 Krefeld
Tel: 02151 546392
Diese Webseite verwendet Cookies, um die Webseite bestmöglich an die Bedürfnisse unserer Besucher anpassen zu können.
Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Hier erfahren Sie alles zum Datenschutz
Einverstanden