• 6 Doppelstunden*) In einem speziellen Mofakurs. In diesem Kurs werden alle für Mofa- Fahrer wichtige Regelungen gezielt unterrichtet.
  • 6 Doppelstunden*) Kommt ein besonderer Kurs wegen zu geringer Teilnehmerzahl nicht zustande, dürfen die Mofa- Bewerber zusammen mit den Fahrschülern der Klassen A, A2, A1 oder AM unterrichtet werden.

         *) Anzahl Doppelstunden je 90 Minuten


Die Theorieprüfung ist abzulegen.
Fragebogen mit 20 Fragen (ab 8 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden).

Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor – auch ohne Tretkurbeln –, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt. Besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen angebracht sein.

 

         

          Die theoretische Mindestausbildung Klasse AM:

          Bei Ersterwerb:

  • 12 Doppelstunden Grundstoff*)
  • 2 Doppelstunden Zusatzstoff*)

          Bei Erweiterung:

  • 6 Doppelstunden Grundstoff*)
  • 2 Doppelstunden Zusatzstoff*)

 

          Die theoretische Mindestausbildung Klasse A1:

          Bei Ersterwerb:

  • 12 Doppelstunden Grundstoff*)
  • 4 Doppelstunden Zusatzstoff*)

          Bei Erweiterung:

  • 6 Doppelstunden Grundstoff*)
  • 4 Doppelstunden Zusatzstoff*)  

          *) Anzahl Doppelstunden je 90 Minuten


Der theoretische Unterricht soll zwei Doppelstunden pro Tag nicht überschreiten.

Die Theorieprüfung ist abzulegen.

Bei Ersterwerb:
Fragebogen mit 30 Fragen; zulässige Fehlerpunkte 10;
es sei denn, zwei Fragen mit Wertigkeit 5 falsch beantwortet

Bei Erweiterung :
Fragebogen mit 20 Fragen; zulässige Fehlerpunkte 6

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung, von nicht mehr als 11kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt und
dreirädrige Kleinkrafträder mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.

 

          Bei Ersterwerb: 

  • 12 Doppelstunden Grundstoff*)
  • 4 Doppelstunden Zusatzstfoff*)

          Bei Erweiterung:

  • 6 Doppelstunden Grundstoff*)
  • 4 Doppelstunden Zusatzstoff*)

          *) Anzahl Doppelstunden je 90 Minuten


Der theoretische Unterricht soll zwei Doppelstunden pro Tag nicht überschreiten.
Die Theorieprüfung ist abzulegen.

Bei Ersterwerb :
Fragebogen mit 30 Fragen; zulässige Fehlerpunkte 10;
es sei denn, zwei Fragen mit Wertigkeit 5 falsch beantwortet

Bei Erweiterung:
Fragebogen mit 20 Fragen; zulässige Fehlerpunkte 6

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt.

Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 ist zum Erwerb nur eine praktische Prüfung erforderlich.

 

          Die theoretische Mindestausbildung Klasse A :

          Bei Ersterwerb:

  • 12 Doppelstunden Grundstoff*)
  • 4 Doppelstunden Zusatzstoff*)

          Bei Erweiterung:

  • 6 Doppelstunden Grundstoff*)
  • 4 Doppelstunden Zusatzstoff*)

          *) Anzahl Doppelstunden je 90 Minuten


Der theoretische Unterricht soll zwei Doppelstunden pro Tag nicht überschreiten.
Die Theorieprüfung ist abzulegen.

Bei Ersterwerb:
Fragebogen mit 30 Fragen; zulässige Fehlerpunkte 10;
es sei denn, zwei Fragen mit Wertigkeit 5 falsch beantwortet.

Bei Erweiterung:
Fragebogen mit 20 Fragen; zulässige Fehlerpunkte 6.

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer bbH von mehr als 45 km/ h und
dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW  und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/ h und mit einer Leistung über 15 kW.

 

          Die theoretische Mindestausbildung Klasse B:

          Bei Ersterwerb:

  • 12 Doppelstunden Grundstoff*)
  • 2 Doppelstunden Zusatzstoff*)

          Bei Erweiterung:

  • 6 Doppelstunden Grundstoff*)
  • 2 Doppelstunden Zusatzstoff*)

          *) Anzahl Doppelstunden je 90 Minuten

 

Der theoretische Unterricht soll zwei Doppelstunden pro Tag nicht überschreiten.
Die Theorieprüfung ist abzulegen.

Bei Ersterwerb:
Fragebogen mit 30 Fragen; zulässige Fehlerpunkte 10;
es sei denn, zwei Fragen mit Wertigkeit 5 falsch beantwortet.

Bei Erweiterung:
Fragebogen mit 20 Fragen; zulässige Fehlerpunkte 6.

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).

 

Die Theoretische Ausbildung ist nicht vorgeschrieben.

Die Theorieprüfung entfällt.

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3500 kg nicht übersteigt.

 

Fahrerlaubnis der Klasse B mit Schlüsselzahl 96 (keine Führerscheinklasse)

Theorie: 150 Minuten; die Theorieprüfung entfällt.

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger über 750 kg zGM bestehen, sofern die zGM der Kombination 3500 kg überschreitet, aber 4250 kg nicht übersteigt.

Spezielle Schulung in der Fahrschule erforderlich.

 

          Die theoretische Mindestausbildung Klasse C1:

          Bei Erweiterung:

  • 6 Doppelstunden Grundstoff*)
  • 6 Doppelstunden Zusatzstoff*) bei Vorbesitz Klasse B
  • 2 Doppelstunden Zusatzstoff*) bei Vorbesitz Klasse D1
  • 2 Doppelstunden Zusatzstoff*) bei Vorbesitz Klasse D

          *) Anzahl Doppelstunden je 90 Minuten

 

Der theoretische Unterricht soll zwei Doppelstunden pro Tag nicht überschreiten.
Die Theorieprüfung ist abzulegen

Bei Erweiterung:
Fragebogen mit 20 Fragen; zulässige Fehlerpunkte 6.

Kraftfahrzeuge - außer Kraftfahrzeugen der Klassen AM, A1, A2 und A , mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg , aber nicht mehr als 7500 kg, und die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

Befristung bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres, danach alle 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung.

 

Die Theoretische Ausbildung ist nicht vorgeschrieben.

Die Theorieprüfung entfällt.

Fahrzeugkombinationen, die aus Zugfahrzeug
der Klasse C1 und einem  Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12.000 kg nicht übersteigt
der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg bestehen, sofern die zulässige Masse der Fahrzeugkombination 12.000 kg nicht übersteigt

Befristung bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres, danach alle 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung.

 

          Die theoretische Mindestausbildung Klasse C:

          Bei Erweiterung:

  • 6 Doppelstunden Grundstoff


           Zusatzstoff :

  • 10 Doppelstunden bei Vorbesitz Klasse B
  • 4 Doppelstunden bei Vorbesitz Klasse C1
  • 4 Doppelstunden bei Vorbesitz Klasse D1
  • 2 Doppelstunden bei Vorbesitz Klasse D

          *) Anzahl Doppelstunden je 90 Minuten

 

Der theoretische Unterricht soll zwei Doppelstunden pro Tag nicht überschreiten.
Die Theorieprüfung ist abzulegen

Bei Ersterwerb:
Fragebogen mit 37 Fragen; zulässige Fehlerpunkte 10;
es sei denn, zwei Fragen mit Wertigkeit 5 falsch beantwortet.

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeugen der Klassen AM, A1, A2, A, mit  einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg Befristung auf 5 Jahre, danach alle 5 Jahre neue ärztliche Untersuchung.

 

          Die theoretische Mindestausbildung Klasse CE:

          Bei Erweiterung von Klasse C:

  • 6 Doppelstunden Grundstoff
  • 4 Doppelstunden Zusatzstoff

          *) Anzahl Doppelstunden je 90 Minuten

 

Der theoretische Unterricht soll zwei Doppelstunden pro Tag nicht überschreiten.
Die Theorieprüfung ist abzulegen.

Bei Ersterwerb:
Fragebogen mit 30 Fragen; zulässige Fehlerpunkte 10;
es sei denn, zwei Fragen mit Wertigkeit 5 falsch beantwortet.



            Klasse C, CE und B in einem Ausbildungsgang:

  •   6 Doppelstunden Grundstoff*)
  • 10 Doppelstunden Zusatzstoff*) Klasse C
  •   4 Doppelstunden Zusatzstoff*) Klasse CE
  •   2 Doppelstunden Zusatzstoff*) Klasse B

            *) Anzahl Doppelstunden je 90 Minuten



Fahrzeugkombinationen aus Zugfahrzeug der Klasse C und Anhängern oder einem Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als  über 750 kg bestehen.

Befristung auf 5 Jahre, danach alle 5 Jahre neue ärztliche Untersuchung.

 

          Die theoretische Mindestausbildung Klasse D1:



          Bei Vorbesitz der Klasse B:

  • 6 Doppelstunden Grundstoff*)
  • 10 Doppelstunden Zusatzstoff*)


          Bei Vorbesitz der Klasse C1 oder C:

  • 6 Doppelstunden Grundstoff*)
  • 4 Doppelstunden Zusatzstoff*)

          *) Anzahl Doppelstunden je 90 Minuten

 

Der theoretische Unterricht soll zwei Doppelstunden pro Tag nicht überschreiten.
Die Theorieprüfung ist abzulegen.

Bei Ersterwerb:
Fragebogen mit 35 Fragen; zulässige Fehlerpunkte 10;
es sei denn, zwei Fragen mit Wertigkeit 5 falsch beantwortet.

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeugen der Klassen AM, A1, A2, A, die zur Beförderung von mehr als acht aber nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind, und deren Länge nicht mehr als 8 m beträgt (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).Voraussetzungen: Ärztliches Gutachten!Befristung auf 5 Jahre, danach alle 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung. Ab dem 50. Lebensjahre ist ein erneutes ärztliches Gutachten erforderlich.

 

Die Theoretische Ausbildung ist nicht vorgeschrieben.

Die Theorieprüfung entfällt.

Beim gemeinsamen Erwerb der Klassen D1 und D1E oder der Klassen B, D1 und D1E muss der Umfang der theoretischen Mindestausbildung der Ausbildung eines gemeinsamen Erwerbs der Klassen B und D1 entsprechen.

Fahrzeugkombinationen die aus einem Zugfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen Voraussetzung ärztliches Gutachten.

Befristung auf 5 Jahre, danach alle 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung. Ab dem 50. Lebensjahr ist ein erneutes ärztliches Gutachten erforderlich.

 

           Die theoretische Mindestausbildung Klasse D:


            Bei Vorbesitz der Klasse B:

  •   6 Doppelstunden Grundstoff*)
  • 18 Doppelstunden Zusatzstoff*)

 
            Bei Vorbesitz der Klasse C1:

  •   6 Doppelstunden Grundstoff*)
  • 12 Doppelstunden Zusatzstoff*)


            Bei Vorbesitz der Klasse C und D1:

  •   6 Doppelstunden Grundstoff*)
  •   8 Doppelstunden Zusatzstoff*)

            *) Anzahl Doppelstunden je 90 Minuten

 

Der theoretische Unterricht soll zwei Doppelstunden pro Tag nicht überschreiten.
Theorieprüfung ist abzulegen.

Bei Ersterwerb:
Fragebogen mit 40 Fragen; zulässige Fehlerpunkte 10;
es sei denn, zwei Fragen mit Wertigkeit 5 falsch beantwortet.

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, die zur Beförderung von mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

Voraussetzungen:
Ärztliches Gutachten!

Befristung auf 5 Jahre, danach alle 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung. Ab dem 50. Lebensjahr ist ein erneutes ärztliches Gutachten erforderlich.

 

Die Theoretische Ausbildung ist nicht vorgeschrieben.

Die Theorieprüfung entfällt.

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen.

Voraussetzungen:
Ärztliches Gutachten!

Befristung auf 5 Jahre, danach alle 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung.

Ab dem 50. Lebensjahr ist ein erneutes ärztliches Gutachten erforderlich.

 

         Die theoretische Mindestausbildung Klasse L:


          Bei Ersterwerb:

  • 12Doppelstunden Grundstoff*)
  • 2 Doppelstunden Zusatzstoff*)

          Bei Erweiterung:

  • 6 Doppelstunden Grundstoff*)
  • 2 Doppelstunden Zusatzstoff*)

          *) Anzahl Doppelstunden je 90 Minuten

 

Der theoretische Unterricht soll zwei Doppelstunden pro Tag nicht überschreiten.
Die Theorieprüfung ist abzulegen.

Bei Ersterwerb:
Fragebogen mit 30 Fragen; zulässige Fehlerpunkte 10;
es sei denn, zwei Fragen mit Wertigkeit 5 falsch beantwortet.

Bei Erweiterung:
Fragebogen mit 20 Fragen; zulässige Fehlerpunkte 6.

Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/ h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/ h geführt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/ h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.

 

          Die theoretische Mindestausbildung Klasse T:

          Bei Ersterwerb:

  • 12 Doppelstunden Grundstoff*)
  • 6 Doppelstunden Zusatzstoff*)

 

          Bei Erweiterung:

  • 6 Doppelstunden Grundstoff*)
  • 6 Doppelstunden Zusatzstoff*)

          *) Anzahl Doppelstunden je 90 Minuten



Der theoretische Unterricht soll zwei Doppelstunden pro Tag nicht überschreiten.

Die Theorieprüfung ist abzulegen
bei Ersterwerb, Fragebogen mit 30 Fragen; zulässige Fehlerpunkte 10; es sei denn, zwei Fragen mit Wertigkeit 5 falsch beantwortet
bei Erweiterung, Fragebogen mit 20 Fragen;bei Erweiterung, Fragebogen mit 20 Fragen; zulässige Fehlerpunkte 6

Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/ h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/ h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).

Bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit - ab 16 Jahren bis 40 km/h - ab 18 Jahren bis 60 km/h für Zugmaschinen sowie bis 40 km/ h für selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen (jeweils auch mit Anhängern).

Kontakt

Mobility GmbH
Petersstrasse 63
47798 Krefeld

Tel: 02151 / 66767 Fax: 02151 / 67777 Email: info@mobilityfahrschulen.de

Öffnungszeiten

Zentrale : Mo, Di, Mi, Do, Fr
10.00 bis 19.00 Uhr
Sa 10.00 bis 12.00 Uhr

Filialen

St. Töniser Str.
St.Töniser 43-45
47803 Krefeld
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Uerdingen
Alte Krefelder Str.29
47829 Krefeld
Tel: 02151 - 481835

Mo, Di, Do und Fr von 16 bis 19 Uhr
Lank
Uerdinger Str. 30
40668 Meerbusch
Tel: 02150 - 6311

Mo bis Do von 16 bis 19 Uhr
Strümp ( Union GmbH )
Xantener Straße 60
40670 Meerbusch
Tel: 02159 - 670835

Di, Do und Fr von 16 bis 19 Uhr
LKW Stützpunkt/ Verkehrs Campus
Saalestrasse 22
47800 Krefeld
Tel: 02151 546392
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