Die praktische Mindestausbildung


Grundausbildung:

Die praktische Mindestausbildung beginnt mit der Grundausbildung und wird mit der besonderen Fahrausbildung (Sonderfahrten) abgeschlossen. Die Dauer der Grundausbildung ist abhängig von der Fertigkeit des Fahranfängers. Der Fahrlehrer erkennt, ob der Fahranfänger die notwendigen Voraussetzungen erfüllt oder nicht.

Nachdem die Grundausbildung abgeschlossen ist, und das Fahrzeug sicher beherrscht wird und der Fahrschüler auch schwierige Verkehrssituationen bewältigen kann wird mit den Sonderfahrten begonnen.

Der Fahrschüler muss die Mindestanzahl der Sonderfahrten absolvieren, unabhängig von seinem können.

Die Sonderfahrten unterteilen sich in:
Überlandfahrten (Fahren außerhalb geschlossener Ortschaft, mindestens 50 km am Stück)
Autobahnfahrten  (Fahren auf der Autobahn mit Fahrstreifenwechsel, Auf- und Abfahren und dem Befahren von Autobahnkreuzen)
Fahrten bei Dämmerung und Dunkelheit (Fahren bei Dämmerung oder Dunkelheit, hauptsächlich außerhalb geschlossener Ortschaft und in Städten)

Die Grundausbildung soll möglichst abgeschlossen sein, bevor mit den besonderen Ausbildungsfahrten (Sonderfahrten) begonnen wird!!!

 

Die praktische Mindestausbildung für Mofa:  

90 Minuten Grundausbildung, unabhängig von der Form des theoretischen Unterrichtes.  Die Praktische Prüfung entfällt. 

(keine Führerscheinklasse!)

 

Die praktische Mindestausbildung für Klasse AM:

Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler- Ausbildungsordnung
(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt).

Die Praktische Prüfung ist abzulegen. Prüfungsdauer mindestens 45 Minuten.

Prüfungsinhalte:
Sicherheitskontrolle; Fahren überwiegend innerhalb geschlossener Ortschaften.

 

Die praktische Mindestausbildung Klasse A1:

Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler- Ausbildungsordnung
(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt).

  • 5 Fahrstunden Überland; (zu je 45 Minuten)
  • 4 Fahrstunden Autobahn; (zu je 45 Minuten)
  • 3 Fahrstunden bei Dunkelheit; (zu je 45 Minuten)

 

Die Praktische Prüfung ist abzulegen. Prüfungsdauer mindestens 45 Minuten.

Prüfungsinhalte:
Sicherheitskontrolle, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften auch Autobahn und Kraftfahrstraße).

 

Die praktische Mindestausbildung Klasse A2:

Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler- Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt).

  • 5 Fahrstunden Überland; (zu je 45 Minuten)
  • 4 Fahrstunden Autobahn; (zu je 45 Minuten)
  • 3 Fahrstunden bei Dunkelheit; (zu je 45 Minuten)


Bei der Erweiterung von Klasse A1 auf A2 und von Klasse A2 auf A gilt folgendes:

Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der jeweils niedrigeren Klasse ist keine praktische Ausbildung vorgeschrieben. Allerdings muss sich der Fahrlehrer, bevor er den Bewerber zur Prüfung vorstellt, davon überzeugen, dass dieser die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt.

Besitzt der Bewerber die jeweils niedrigere Klasse noch nicht seit mindestens zwei Jahren oder will er von der Klasse A1 (alt: 1b) direkt auf A aufsteigen, ist die Anzahl der besonderen Ausbildungsfahrten reduziert auf:

  • 3 Fahrstunden Überland; (zu je 45 Minuten)
  • 2 Fahrstunden Autobahn; (zu je 45 Minuten)
  • 1 Fahrstunde bei Dunkelheit; (zu je 45 Minuten)


Die Praktische Prüfung ist abzulegen. Prüfungsdauer mindestens 60 Minuten.

Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1: 40 Minuten.

Prüfungsinhalte:
Sicherheitskontrolle, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften auch Autobahn und Kraftfahrstraße).

Bei der Erweiterung von A1 auf A2 und von A2 auf A darf die praktische Prüfung bereits einen Monat vor Ablauf des zweijährigen Vorbesitzes der jeweils niedrigeren Klasse abgelegt werden.

 

Die praktische Mindestausbildung Klasse A:

Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler- Ausbildungsordnung
(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt).

  • 5 Fahrstunden Überland; (zu je 45 Minuten)
  • 4 Fahrstunden Autobahn; (zu je 45 Minuten)
  • 3 Fahrstunden bei Dunkelheit; (zu je 45 Minuten)


Bei der Erweiterung von Klasse A1 auf A2 und von Klasse A2 auf A gilt folgendes:

Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der jeweils niedrigeren Klasse ist keine praktische Ausbildung vorgeschrieben. Allerdings muss sich der Fahrlehrer, bevor er den Bewerber zur Prüfung vorstellt, davon überzeugen, dass dieser die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt.

Besitzt der Bewerber die jeweils niedrigere Klasse noch nicht seit mindestens zwei Jahren oder will er von der Klasse A1 (alt: 1b) direkt auf A aufsteigen, ist die Anzahl der besonderen Ausbildungsfahrten reduziert auf:

  • 3 Fahrstunden Überland; (zu je 45 Minuten)
  • 2 Fahrstunden Autobahn; (zu je 45 Minuten)
  • 1 Fahrstunde bei Dunkelheit; (zu je 45 Minuten)

 
Die Praktische Prüfung ist abzulegen. Prüfungsdauer mindestens 60 Minuten.

Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2: 40 Minuten.

Prüfungsinhalte:
Sicherheitskontrolle, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften auch Autobahn und Kraftfahrstraße).

Bei der Erweiterung von A1 auf A2 und von A2 auf A darf die praktische Prüfung bereits einen Monat vor Ablauf des zweijährigen Vorbesitzes der jeweils niedrigeren Klasse abgelegt werden.

 

Die praktische Mindestausbildung Klasse B:

Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler- Ausbildungsordnung
(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt).

  • 5 Fahrstunden Überland; (zu je 45 Minuten)
  • 4 Fahrstunden Autobahn; (zu je 45 Minuten)
  • 3 Fahrstunden bei Dunkelheit; (zu je 45 Minuten)


Die Praktische Prüfung ist abzulegen. Prüfungsdauer mindestens 45 Minuten.

Prüfungsinhalte:
Sicherheitskontrolle, Fahren innerorts, außerorts auch Autobahn und Kraftfahrstraße).

 

Die praktische Mindestausbildung Klasse BE:

Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler- Ausbildungsordnung
(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt).

  • 3 Fahrstunden Überlan; (zu je 45 Minuten)
  • 1 Fahrstunde Autobahn; (zu je 45 Minuten)
  • 1 Fahrstunde bei Dunkelheit; (zu je 45 Minuten)


Die Praktische Prüfung ist abzulegen. Prüfungsdauer mindestens 45 Minuten.

Prüfungsinhalte:
Sicherheitskontrolle, Verbinden und Trennen, Fahren innerorts, außerorts auch Autobahn und Kraftfahrstraße).

 

Die praktische Mindestausbildung Klasse B96:

Praktische Übungen; 210 Minuten.
Fahren im Realverkehr; 60 Minuten.

Die Praktische Prüfung entfällt!

 

Die praktische Mindestausbildung Klasse C1:

Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler- Ausbildungsordnung
(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt).

Sonderfahrten:
 
 

Die Praktische Prüfung ist abzulegen. Prüfungsdauer jeweils mindestens 75 Minuten.

Prüfungsinhalte:
Abfahrtkontrolle, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften auch Autobahn und Kraftfahrstraße.

 

Die praktische Mindestausbildung Klasse C1E:

Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler- Ausbildungsordnung
(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt).

Sonderfahrten:

Die Praktische Prüfung ist abzulegen. Prüfungsdauer jeweils mindestens 75 Minuten.

Prüfungsinhalte:
Verbinden und Trennen, Sicherheitskontrollen am Anhänger, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften auch Autobahn und Kraftfahrstraße.

 

Die praktische Mindestausbildung Klasse C:

Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler- Ausbildungsordnung
(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt).

Sonderfahrten:


Die Praktische Prüfung ist abzulegen. Prüfungsdauer jeweils mindestens 75 Minuten.

Prüfungsinhalte:
Abfahrtkontrolle, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften auch Autobahn und Kraftfahrstraße.

 

Die praktische Mindestausbildung Klasse CE:

Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler- Ausbildungsordnung
(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt).

Sonderfahrten:

Die Praktische Prüfung ist abzulegen. Prüfungsdauer jeweils mindestens 75 Minuten.

Prüfungsinhalte:
Verbinden und Trennen, Sicherheitskontrollen am Anhänger, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften auch Autobahn und Kraftfahrstraße.

 

Die praktische Mindestausbildung Klasse D1:

Die Praktische Prüfung ist abzulegen. Prüfungsdauer mindestens 75 Minuten.

Prüfungsinhalte:
Abfahrtkontrolle und Handfertigkeiten, Fahren innerorts, außerorts auch Autobahn und Kraftfahrstraße).

 

          Die praktische Mindestausbildung Klasse D1E:

  • 4 Fahrstunden Grundausbildung
  • 3 Fahrstunden Überland
  • 1 Fahrstunde Autobahn
  • 1 Fahrstunde Dunkelheit


Die Praktische Prüfung ist abzulegen. Prüfungsdauer mindestens 70 Minuten.

Prüfungsinhalte:
Verbinden und Trennen, Sicherheitskontrollen am Anhänger, Fahren innerorts, außerorts auch Autobahn und Kraftfahrtstraße.

 

Die praktische Mindestausbildung Klasse D:

Die Praktische Prüfung ist abzulegen. Prüfungsdauer mindestens 75 Minuten.

Prüfungsinhalte:
Abfahrtkontrolle und Handfertigkeiten, Fahren innerorts, außerorts auch Autobahn und Kraftfahrstraße).

 

          Die praktische Mindestausbildung Klasse DE:

  • 4 Fahrstunden Grundausbildung
  • 3 Fahrstunden Überland
  • 1 Fahrstunde Autobahn
  • 1 Fahrstunde Dunkelheit


Die Praktische Prüfung ist abzulegen. Prüfungsdauer mindestens 70 Minute.

Prüfungsinhalte:
Verbinden und Trennen, Sicherheitskontrollen am Anhänger, Fahren innerorts, außerorts auch Autobahn und Kraftfahrtstraße.

 

Keine praktische Ausbildung erforderlich.
Die Praktische Prüfung entfällt.


 

Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler- Ausbildungsordnung
(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt).

Die Praktische Prüfung ist abzulegen. Prüfungsdauer mindestens 60 Minuten.

Prüfungsinhalte:
Abfahrtkontrolle, Verbinden und Trennen, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften).

Anmerkungen:

1)Zu den Klassen C und CE: Das Mindestalter 18 Jahre gilt für Fahrer nach Erwerb der Grundqualifikation nach §4, Abs. 1, Nr. 1BKrFQG (Berufskraftfahrer-Qualifikation-Gesetz) sowie für Fahrer in oder nach der Berufsausbildung zum „Berufskraftfahrer“ oder zur „Fachkraft im Fahrbetrieb“ bzw. eines anerkannten vergleichbaren Ausbildungsberuf.

2)Zu den Klassen D1 und D1E: Das Mindestalter 18 Jahre gilt für Fahrer in oder nach der Berufsausbildung zum „Berufskraftfahrer“ oder zur „Fachkraft im Fahrbetrieb“ bzw. eines anerkannten vergleichbaren Ausbildungsberuf.

3)Zu den Klassen D und DE: Die Altersgrenzen unterhalb von 24 Jahren orientieren sich an den detaillierten Vorgaben des BKrFQG (Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz)

Kontakt

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Xantener Straße 60
40670 Meerbusch
Tel: 02159 - 670835

Di, Do und Fr von 16 bis 19 Uhr
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Tel: 02151 546392
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