Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF)

 

Fahrerlaubnisinhaber die sich noch in der Probezeit befinden und bei einen A- Verstoß oder zwei B-Verstöße erwischt wurden, dessen Probezeit verlängert sich von zwei auf vier Jahre.

Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet in diesem Fall ein Aufbauseminar an, welches in einer dafür zugelassenen Fahrschule stattfindet. Die Teilnahme ist Pflicht.

Eine Nichtteilnahme führt zum Entzug der Fahrerlaubnis (§ 2a Abs. 3 StVG).

Da es allerdings speziell auf Führerscheinneulinge mit geringer Erfahrung ausgerichtet ist, geht es hier insbesondere darum, das Risikobewusstsein zu fördern und die Gefahrerkennung zu verbessern.

Wer muss ein Aufbauseminar für Fahranfänger machen?

Ist ein Fahranfänger während der Probezeit auffällig geworden und hat ein
A- Verstoß
oder zwei B- Verstöße begangen muss er ein Aufbauseminar besuchen.

In Betracht kommen nur Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten, die mit einem Bußgeld von mindestens 40,00€ geahndet wurden.

          Als A- Verstöße (schwere Verstöße) gelten:

  • Unfallflucht
  • Nötigung
  • Vorfahrtsverletzung mit Gefährdung eines anderen
  • verbotenes Rechtsüberholen außerhalb geschlossener Ortschaften
  • Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit (hat mit Pkw ohne Anhänger oder Motorrad erst ab 21 km/ h Auswirkungen auf die Probezeit)
  • schnelles Fahren bei Unübersichtlichkeit;
  • an Kreuzungen und Einmündungen oder bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen
  • Rotlichtmissachtung
  • Fahren unter Alkoholeinfluss
  • Überholen im Überholverbot


          Als B- Verstöße (leichtere Verstöße) gelten:

  • Unbefugte Benutzung eines Kraftfahrzeugs
  • Telefonieren mit dem Handy ohne Freisprecheinrichtung
  • Gefährdung oder Behinderung von Fußgängern oder Radfahrern beim Abbiegen
  • Gefährdung oder Behinderung von Personen in Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel, Kennzeichenmissbrauch
  • Ungenügendes Absichern eines liegengebliebenen Fahrzeuges mit Gefährdung anderer
  • verbotenes Parken auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen
  • Termin zur Hauptuntersuchung oder Abgasuntersuchung um mehr als 8 Monate überziehen
  • mit abgefahrenen Reifen fahren
  • Gefährdung oder Behinderung von Schulkindern an einem haltenden Schulbus

ASF – Kursinhalt und Ablauf

Sitzungen:

das Aufbauseminar besteht aus vier Sitzungen von jeweils 135 Minuten und werden in einem Zeitraum von zwei bis vier Wochen abgehalten
die Anzahl der Teilnehmer muss zwischen 6 und 12 Fahranfängern liegen
die Beobachtungsfahrt wird zwischen der ersten und zweiten Sitzung durchgeführt und dauert 30 Minuten

         1.Sitzung:

  • Vorstellen der Teilnehmer
  • Erwartungen der Teilnehmer
  • wegen welchem Verstoß besucht man das Seminar
  • was bringt mir das Seminar
  • was macht einen guten Fahrer aus
  • Ablauf des Seminars


          Fahrprobe:

  • die Fahrt dient zur Beobachtung des Fahrverhaltens des Teilnehmers
  • die Fahrprobe wird mit je drei Teilnehmern durchgeführt
  • die reine Fahrzeit jedes Teilnehmers darf 30 Minuten nicht überschreiten
  • die Fahrprobe hat keinen Prüfungscharakter
  • Auswertung  der Beobachtungsfahrt


Bei der Fahrt ist das Fahrzeug der Klasse zu führen, mit dem die Verkehrszuwiderhandlungen begangen worden sind, die zur Anordnung der Teilnahme an dem Aufbauseminar geführt haben.

          2. Sitzung:

  • die Fahrgruppen berichten von der Beobachtungsfahrt
  • Austauschen von Erfahrungen
  • wie kann man gefährliche Situationen vermeiden


          3. Sitzung:

  • lernen Verkehrsregeln einzuhalten
  • Alkohol am Steuer
  • Disko- Unfälle
  • was haben wir bisher gelernt


          4. Sitzung:

  • Verhalten im Straßenverkehr verändern
  • Rückblick auf das Seminar
  • Probezeit


Wer bietet das Aufbauseminar an?


Die Aufbauseminare dürfen nur von Fahrlehrern durchgeführt werden, die Inhaber einer entsprechenden Erlaubnis nach dem Fahrlehrergesetz sind. Besondere Aufbauseminare für Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe, die unter dem Einfluss von Alkohol oder anderer berauschender Mittel am Verkehr teilgenommen haben, werden nach näherer Bestimmung durch Rechtsverordnung gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe n von hierfür amtlich anerkannten anderen Seminarleitern durchgeführt (§ 2b Abs. 2 StVG).

Teilnahmevoraussetzungen:An einen Aufbauseminar kann man nur einmal in fünf Jahren teilnehmen.Teilnahmebescheinigung: § 37 Fahrerlaubnisverordnung (FeV)

(1) Über die Teilnahme an einem Aufbauseminar nach § 35 oder § 36 ist vom Seminarleiter eine Bescheinigung zur Vorlage bei der Fahrerlaubnisbehörde auszustellen. Die Bescheinigung muss

  1. den Familiennamen und Vornamen, den Tag der Geburt und die Anschrift des Seminarteilnehmers,
  2. die Bezeichnung des Seminarmodells und
  3. Angaben über Umfang und Dauer des Seminars enthalten.


Sie ist vom Seminarleiter und vom Seminarteilnehmer unter Angabe des Ausstellungsdatums zu unterschreiben.

(2) Die Ausstellung einer Teilnahmebescheinigung ist vom Kursleiter zu verweigern, wenn der Seminarteilnehmer nicht an allen Sitzungen des Kurses und an der Fahrprobe teilgenommen oder bei einem besonderen Aufbauseminar nach § 36 die Anfertigung von Kursaufgaben verweigert hat.


(3) Die für die Durchführung von Aufbauseminaren erhobenen personenbezogenen Daten dürfen nur für diesen Zweck verarbeitet und genutzt werden und sind sechs Monate nach Abschluss der jeweiligen Seminare mit Ausnahme der Daten zu löschen, die für Maßnahmen der Qualitätssicherung oder Aufsicht erforderlich sind. Diese Daten sind zu sperren und spätestens bis zum Ablauf des fünften des auf den Abschluss der jeweiligen Seminare folgenden Jahres zu löschen.

          Beim zweiten Mal (wieder ein A- Verstoß oder zwei B- Verstöße):

  • die Behörde empfiehlt die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung
  • die (freiwillige) Teilnahme bringt 2 Punkte Rabatt.


          Beim dritten Mal (ein A- Verstoß oder zwei B- Verstöße):

  • die Fahrerlaubnis wird entzogen, eine Neuerteilung ist frühestens nach drei Monaten möglich
  • wird nach der Neuerteilung ein neuer A-Verstoß begangen, ist eine MPU fällig

Fahreignungsseminar (FES)

Seit dem 01.05.2014 gibt es Änderungen zum Punkteabbau.

Ab diesem Zeitpunkt wird aus dem Verkehrszentralregister das Fahreignungsregister.
Aus dem Mehrfachtäter-Punktesystem wird das Fahreignungs-Bewertungssystem.
Aus diesem Grund entfällt das Seminar zum Punktabbau (ASP) und wird durch das Fahreignungsseminar (FES) ersetzt.

Ab dem 1. Mai 2014 kann dann nur noch das neue FES Seminar besucht werden!

Der Punkteabbau

Innerhalb von 5 Jahren kann durch freiwillige Teilnahme am Fahreignungsseminar (FES) ein Punkt in Abzug gebracht werden.

Hierbei dürfen allerdings nur maximal 5 Punkte im Fahreignungs-Bewertungssystem eingetragen sein.

Wenn Sie einen Punktestand von 6 bis 7 Punkten haben erfolgt eine Verwarnung. Sie können auch jetzt noch freiwillig an einem Fahreignungsseminar (FES) teilnehmen – haben aber keine Möglichkeit mehr Punkte abzubauen.

Bei 8 oder mehr Punkten auf seinem Konto in Flensburg muss der Führerschein abgegeben werden.

Das Fahreignungsseminar (FES) besteht aus einem Verkehrspädagogischen und aus einer Verkehrspsychologischen Teilmaßnahme.

Die Verkehrspsychologische Teilmaßnahme besteht aus 2 Einzelsitzungen zu 75 Minuten und findet bei einem Seminarleiter mit Seminarerlaubnis für Verkehrspsychologie statt. Die zweite Sitzung darf frühestens nach Ablauf von 3 Wochen nach Abschluss der ersten Sitzung begonnen werden.

Die Verkehrspädagogische Teilnahme findet in der Fahrschule in 2 Sitzungen zu 90 Minuten statt. Wobei die zweite Sitzung  frühestens nach Ablauf von 1 Woche nach Abschluss der ersten Sitzung begonnen werden darf.

          Maßnahmen des Fahreignungs-Bewertungssystem

  • 1-3 Punkte Vormerkung, Betroffene werden nicht Benachrichtigt, durch die freiwillige Teilnahme an einem FES kann aber 1 Punkt abgebaut werden.
  • 4-5 Punkte 1.Mahnstufe, Betroffene werden von der Fahrerlaubnisbehörde schriftlich verwarnt und auf die Möglichkeit ein FES freiwillig zu besuchen hingewiesen. Durch diese Teilnahme kann 1 Punkt abgebaut werden.
  • 6-7 Punkte 2. Mahnstufe, Betroffene werden von der Fahrerlaubnisbehörde schriftlich verwarnt und auf die Möglichkeit ein FES freiwillig zu besuchen hingewiesen. Es können aber keine Punkte mehr abgebaut werden.
  • 8 Punkte 3. Mahnstufe: Entziehung der Fahrerlaubnis

           Punktanzahl bei Zuwiderhandlungen

  • 1 Punkt für nicht so schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten.
  • 2 Punkte für Straftaten, sofern sie ohne Entziehung der Fahrerlaubnis oder der Anordnung einer Sperre durch das Strafgericht verbunden sind sowie für besonders schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten.
  • 3 Punkte für Straftaten, sofern sie mit einer Entziehung der Fahrerlaubnis oder der Anordnung einer Sperre durch das Strafgericht verbunden sind.


Mit den Änderungen des neuen Punktesystems werden sicherlich viele Fahrzeugführer noch schneller zu viele Punkte bekommen, da für das gleiche Delikt immer noch die gleiche Punktzahl wie früher erteilt wird. Früher wurde bei 18 Punkten die Fahrerlaubnis entzogen, nach dem neuen Punktesystem bereits schon bei 8 Punkten.

Achten Sie also rechtzeitig darauf ein FES-Seminar zu besuchen, damit Sie einen Punkt Rabatt erhalten.

Punktetabelle:


Tilgungsfristen
Die Tilgungsfristen beginnen ab dem Zeitpunkt der Rechtskraft des Deliktes. Für die Behörde gilt jedoch der Tattag.

  • 2,5 Jahre bei weniger schweren Ordnungswidrigkeiten.
  • 5 Jahre bei anderen Straftaten ohne Entziehung der Fahrerlaubnis oder Anordnung einer Sperre und besonders schwere Ordnungswidrigkeiten.
  • 10 Jahre bei Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis oder Anordnung einer Sperre.


          Zusammenfassung Fahreignungsseminar (FES)

  • Hat ein Betroffener 1 bis 5 Punkte, so kann er durch die freiwillige Teilnahme am FES-Seminar einen Punkt abbauen.


          Das Fahreignungsseminar setzt sich folgendermaßen zusammen:

  • zwei verkehrspsychologischen Sitzungen zu je 75 Minuten und
  • zwei verkehrspädagogischen Sitzungen zu je 90 Minuten sicherheitsrelevante Mängel


In Einzelsitzungen beim Psychologen und in kleinen Gruppen in der Fahrschule beim Fahrlehrer sollten die sicherheitsrelevante Mängel und die Hintergründe der Verkehrsverstöße geklärt werden, damit es eine nachhaltige Verhaltensänderung bewirkt.


Merke:
Das Fahreignungsseminar (FES) kann man nur 1 Mal in 5 Jahren zum Punkteabbau nutzen.

Kontakt

Mobility GmbH
Petersstrasse 63
47798 Krefeld

Tel: 02151 / 66767 Fax: 02151 / 67777 Email: info@mobilityfahrschulen.de

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Zentrale : Mo, Di, Mi, Do, Fr
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Mo, Di, Do und Fr von 16 bis 19 Uhr
Lank
Uerdinger Str. 30
40668 Meerbusch
Tel: 02150 - 6311

Mo bis Do von 16 bis 19 Uhr
Strümp ( Union GmbH )
Xantener Straße 60
40670 Meerbusch
Tel: 02159 - 670835

Di, Do und Fr von 16 bis 19 Uhr
LKW Stützpunkt/ Verkehrs Campus
Saalestrasse 22
47800 Krefeld
Tel: 02151 546392
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