Die Fahrerlaubnis wird in folgenden Klassen erteilt:
(gültig seit 19.01.2013)
Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern
Erwerb: direkt
Mindestalter: 16 Jahre
Einschluss: keine
Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).
Bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit
- ab 16 Jahren bis 40 km/h
- ab 18 Jahren bis 60 km/h
für Zugmaschinen sowie bis 40 km/h für selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen (jeweils auch mit Anhängern)
Erwerb: direkt
Mindestalter: 16 Jahre
Einschluss: AM, L
Kontakt
Petersstrasse 63
47798 Krefeld
Öffnungszeiten
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Sa 10.00 bis 12.00 Uhr
Filialen
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Mo, Di, Do und Fr von 16 bis 19 Uhr
Di, Do und Fr von 16 bis 19 Uhr